Schulanfänger
Alle Kinder, die zwischen dem 01. Oktober und 30. September des folgenden Jahres 6 Jahre alt werden, werden gemäß § 35 des Schulgesetzes des Landes NRW zum 01. August des kommenden Jahres schulpflichtig.
Weitere Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2023/24 finden Sie hier.
Generell gilt:
Anmeldegespräche finden nur nach Terminabsprache statt. Termine können telefonisch im Sekretariat unter 02562/965010 vereinbart werden.
Zur Anmeldung sind grundsätzlich folgende Unterlagen notwendig: