Schulanfänger
Alle Kinder, die zwischen dem 01. Oktober und 30. September des folgenden Jahres 6 Jahre alt werden, werden gemäß § 35 des Schulgesetzes des Landes NRW zum 01. August des kommenden Jahres schulpflichtig.
Weitere Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2022/23 finden Sie hier.
Zur Anmeldung sind grundsätzlich folgende Unterlagen notwendig: